Patientenverfügung

Vorsorgen


Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, 
Betreuungsverfügung


Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Die Vorsorge sollte deshalb in gesunden Tagen getroffen werden. Verschiedene Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht.


Unsere geschulten Berater/innen informieren kompetent über alle Themen der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung.


  • Die Patientenverfügung wird erst dann herangezogen, wenn der Betroffene aufgrund schwerer Krankheit nicht mehr einwilligungsfähig ist und sich zu medizinischen Behandlungen nicht mehr selbst äußern kann. Deshalb ist die präzise Behandlungsanweisung für konkrete Krankheitssituationen wichtig.


  • Die Vorsorgevollmacht für Gesundheitssorge enthält die Vollmachtsbereiche für medizinische und pflegerische Belange.


  • Mit einer Betreuungsverfügung können dem Betreuungsgericht bestimmte Personen als Betreuer vorgeschlagen werden.

Niemand kennt den Tod, es weiß auch keiner,

ob er nicht das größte Geschenk für den Menschen ist.

Dennoch wird er gefürchtet, als wäre es gewiß,

dass er das Schlimmste aller Übel ist...


Sokrates

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